Zum Hauptinhalt springenZum Seitenfuß springen

Einkaufs- und Bestellbedingungen


I. Allgemeines

  1. Diese Einkaufs- und Bestellbedingungen finden Anwendung bei Geschäften, die wir mit einem Kaufmann abschließen, wenn der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, sowie bei Geschäften, die wir mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen abschließen.
  2. Diese Einkaufs- und Bestellbedingungen liegen jeder von uns aufgegebenen Bestellung zugrunde. Vertragsabschlüsse durch uns erfolgen nur unter Zugrundelegung dieser Bedingungen.
  3. Verkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten als nicht vereinbart, auch soweit deren Klauseln unseren Bedingungen nicht widersprechen. Vielmehr gilt insoweit die gesetzliche Regelung.
  4. Die Verwendung von Verkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten gilt als Ablehnung unseres Auftrags. Erfolgt gleichwohl eine Lieferung aufgrund unserer Bestellung, gilt dies als Verzicht auf Verwendung eigener Geschäftsbedingungen des Lieferanten bei gleichzeitiger Unterwerfung unter unsere Einkaufs- und Bestellbedingungen.
  5. Unsere Einkaufs- und Bestellbedingungen gelten auch bei allen unseren künftigen Bestellungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird
     

II. Abschluss

  1. Unsere Bestellungen erfolgen schriftlich. Mündliche Absprachen werden mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Änderungen und Ergänzungen der Bestellung.

III. Einkaufs- und Bestellbedingungen

  1. Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen kommt es auf den Eingang bei uns oder einer von uns bestimmten Empfangsstelle an. Für die Rechtzeitigkeit von anderen Leistungen kommt es auf deren Abnahme an.
  2. Sofern von uns in Auftrag gegebene Lieferungen oder Leistungen sich verzögern, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

IV. Gefahrübergang und Versand

  1. Bei Lieferungen geht die Gefahr mit dem Eingang bei uns oder einer von uns benannten Stelle über. Bei sonstigen Leistungen und Lieferungen bei uns aufzustellender oder zu montierender Sachen geht die Gefahr mit der Abnahme über.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Versandkosten, Verpackungskosten und weitere Nebenkosten zu Lasten des Auftragnehmers.

V. Rechnungsstellung und Zahlungen

  1. Rechnungen an uns sind unter Bezugnahme auf die Bestellung, unter Angabe unserer Bestellnummer und unter Verwendung der Leistungsbeschreibung der Bestellung zu erstellen. Die Forderungen aus von uns aufgegebenen Bestellungen sind nicht fällig, solange uns eine dieser Bestimmung entsprechende Rechnung nicht zugegangen ist.
  2. Unsere Zahlungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
  3. Die Zahlungsfrist beginnt, wenn die Lieferung oder Leistung vollständig erbracht ist und eine nach der vorstehenden Bestimmung ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung uns zugegangen ist.
  4. Der Auftragnehmer ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unstreitig sind.

VI. Höhere Gewalt

  1. Ist die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten, insbesondere die Abnahme der Ware, aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse nicht möglich oder wesentlich erschwert, so werden wir von unserer Leistungspflicht für die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit frei. Dauern diese Hindernisse mehr als drei Monate an, ist jede Partei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
     

Verkaufsbedingungen


I. Abschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen.
  2. Vertreter und Reisende sind nur zur Vermittlung und nicht zum Abschluss berechtigt.

II. Umfang der Lieferpflicht

  1. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % bei Sonderanfertigungen sind zulässig; der Einzelpreis bleibt unberührt.

III. Lieferfristen und Liefertermine

  1. Lieferungen gelten als termingerecht, wenn sie vor Fristablauf abgesandt oder zur Abholung bereitgestellt wurden.
  2. Bei höherer Gewalt verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung; nach 3 Monaten besteht Rücktrittsrecht.
  3. Schadenersatz wegen Verzug ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  4. Teillieferungen sind zulässig.
  5. Abrufaufträge sind binnen drei Monaten abzunehmen.

IV. Versand und Gefahrenübergang

  1. Verpackung erfolgt sorgfältig und kostengünstig.
  2. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
  3. Gefahr geht mit Versand auf den Käufer über. Transportversicherung nur auf Wunsch und Kosten des Käufers.
  4. Versandweg und -art werden von uns bestimmt.

V. Preise

  1. Preise in € exklusive Verpackung, MwSt., Zoll und Nebenkosten.
  2. Bei Lieferungen nach mehr als 4 Monaten gilt der am Liefertag gültige Preis (sofern Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist).
  3. Preise für beigestellte Werkzeuge gelten vorbehaltlich erfolgreicher Probe.